Vor der Massnahme gut informieren, mit Zuschuss von staatlichen Fördermitteln
Energiegutachten für Wohngebäude im Bestand zeigen alle Schwachstellen auf und schaffen beste Voraussetzungen für effiziente Maßnahmen zur Senkung von Energie und Kosten.
Bei einer geförderten Beratung nach dem BAFA- Programm "Vor-Ort-Beratung" ist der Ablauf wie folgt:
Nach dem Abschluß eines Beratungsvertrages und Beantragung einer Förderung erfolgt eine detaillierte Aufnahme der Daten zum Istzustand vom Gebäude und der Heizungstechnik.
Auf der Grundlage der ermittelten und ausgewerteten Daten sind dann Vorschläge für Energiespar- maßnahmen abzuleiten. Dies können Einzelmaßnahmen oder sinnvolle Maßnahmenpakete sein. Die Einbindung regenerativer Energieträger ist ebenso zu bewerten. Schließlich sollen Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachvollziehbar dargestellt werden, die Berechnungen müssen auch bei sich verändernden Bedingungen (z.B. Energiepreisen) angepasst werden können.
Einzelheiten zum Verfahren, Zuschusshöhe sowie die Mindestanforderungen an ein Energiegutachten, erfahren Sie durch ein "Klick" auf das nebenstehende Dokument.