ENERGIEAUSWEIS - Rolf Hirn - Büro für Baudienstleistungen

Büro für Baudienstleistungen
ROLF HIRN
Bautechniker
BAFA anerkannter Energieberater Nr. 100902
Planung
Baubetreuung
Energieberatung
Thermografie
DESIGN
BLOG
Direkt zum Seiteninhalt
Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer im Überblick:

- Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar  bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.

- Der Energieausweis und die Modernisierungs- empfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.

- Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden.

- Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

- Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Büro für Baudienstleistungen
ROLF HIRN
Rastatter Str. 15
76461 Muggensturm
(0 72 22) 40 92 80  (fon) | 16 81 41 (fax)
Zurück zum Seiteninhalt